Mit Carsharing und E-Auto unterwegs: Das gilt beim Parken
Die Parkplatzsuche kostet Zeit und Nerven. Es gibt zum Glück ein paar Sonderregelungen für Carsharing-Fahrzeuge und insbesondere für E-Autos. In diesem Beitrag findet ihr wertvolle Tipps und Hinweise, wie ihr auf euren Fahrten in den Genuss kostenfreier Stellplätze kommt und Kostenfallen vermeiden könnt.
Der feste StattAuto Stellplatz
Unsere reguläre StattAuto Flotte hat feste Stationen. Die Fahrzeuge werden nach Ende der Buchung zu ihrer ursprünglichen Station zurückgebracht. Da es für jedes Auto einen eigenen Stellplatz gibt, entfällt die lästige Parkplatzsuche. Damit euer Stellplatz immer frei bleibt, auch wenn ihr mit dem StattAuto unterwegs seid, klappt unbedingt die Parkbügel hoch.
Was tun, wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf dem StattAuto-Stellplatz steht?
Stelle in so einem Fall das Fahrzeug möglichst in Sichtnähe auf einem kostenfreien Parkplatz ab, und melde diese Angelegenheit über die Funktion “Problem melden” in der App. Alternativ wende dich an die 24-Stunden-Servicezentrale (Tel. 0511 999990301).
Was muss ich bei StattAuto-Stellplätzen mit Parkbügel beachten?
Nach dem Ausparken klappt ihr den Parkbügel hoch und verhindert so, dass unberechtigte Fahrzeuge dort parken. Vor dem Einparken schließt ihr den Bügel auf, legt ihn flach auf den Boden und fahrt dann auf den Parkplatz. Der Schlüssel dafür befindet sich direkt am Fahrzeugschlüsselbund. Wird der Parkbügel nicht hochgeklappt, berechnen wir euch 10 Euro.
Fester Standort für ein StattAuto, gut erkennbar an der Beschilderung des exklusiven Parkplatzes
CAR.LOS! Fahrzeuge im Kieler Stadtgebiet
CAR.LOS! Fahrzeuge sind sogenannte „Freefloater“. Sie haben keine feste Station, sondern befinden sich in einer Kernzone im zentralen Kieler Stadtgebiet. Ihr könnt sie innerhalb dieser Zone abholen, wo ihr sie gerade vorfindet und überall dort abgeben, wo legales und unbegrenztes Parken im öffentlichen Raum erlaubt ist. Ist ein gebührenpflichtiger Stellplatz mit dem Schild „Carsharing frei“ ausgewiesen, dürfen alle StattAutos – also auch CAR.LOS! Fahrzeuge – dort abgestellt werden.
Die Kernzone in Kiel
Stellt euren CAR.LOS! nach der Fahrt irgendwo in der Kernzone in Kiel wieder ab – denn nur dort parken diese kostenlos! Das Abgeben des Fahrzeugs in der Randzone kostet 8 Euro, außerhalb von Kern- und Randzone mindestens 75 Euro. Wo diese Zonen liegen, könnt ihr in der StattAuto-App auf der Karte sehen. Klickt dort auf das Symbol mit den drei Blättern, um die Zonen einzublenden.
Weitere Infos: www.stattauto-hl.de/car-los
StattAuto App mit Ansicht der Kernzonen für CAR.LOS! in Kiel
Kostenpflichtige Parkplätze und Parkhäuser
Generell können alle kostenpflichtigen Parkplätze und Parkhäuser mit StattAutos genutzt werden. Die Bezahlung übernehmt ihr als Nutzer:innen stets selbst.
Zahlungsmethoden:
- An Automaten mit Münzgeld oder Kreditkarte
- Über Systeme mit Online-Zahlung (auf die Bedingungen des Parkanbieters achten)
- Über Parking-Apps auf dem Smartphone
Besondere Hinweise zu Parking-Apps:
Apps wie „Easypark“ oder „Parkster“ erfreuen sich großer Beliebtheit und funktionieren auch mit Carsharing-Fahrzeugen. Aber beachtet dabei unbedingt folgendes: Stellt in der Parking-App niemals die Funktion „Kameraparken“ ein! Denn sonst besteht die Gefahr, dass ihr nicht nur euren Parkvorgang zahlt, sondern auch für alle weiteren Parkvorgänge des Autos und seiner Nachnutzer:innen.
Falschparken
Wer sich einen Bußgeldbescheid für Falschparken einhandelt (auch „Knöllchen“ genannt), sollte dieses am besten gleich vor Ort bezahlen. Wendet sich die Bußgeldstelle an uns, berechnen wir das Bußgeld plus eine Bearbeitungspauschale an euch weiter.
Parkscheinautomat mit Aufklebern von verbreiteten Parking-Apps
Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge
Carsharing-Parkplätze im öffentlichen Raum
Die Städte richten zunehmend spezielle Carsharing-Parkplätze ein. Diese sind durch ein Schild gekennzeichnet und dürfen nur von Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden. Das Parken mit einem privaten Pkw ist dort hingegen verboten.
Schild “Carsharing frei”
(Zusatzzeichen 1024-21)
Vorteile für E-Autos
E-Parkplätze sind speziell für Elektrofahrzeuge ausgewiesene Stellflächen und verfügen häufig über eine Ladesäule. Sie gehören zu den im § 3 Abs. 4 EmoG vorgesehenen Privilegien für Elektrofahrzeuge und sollen deren Nutzung attraktiver sowie alltagstauglicher gestalten.
Erkennbar sind E-Parkplätze am regulären Parkplatzschild (Verkehrszeichen 314) in Kombination mit einem Zusatzzeichen für Elektrofahrzeuge. Welche Fahrzeuge dort parken dürfen und unter welchen Voraussetzungen, ergibt sich aus der jeweiligen Beschilderung:
Das reguläre Parkplatz-Schild
(Verkehrszeichen 314)
Zusatzzeichen „Auto mit Stromstecker“ (Zeichen 1010-66)
Parken ausschließlich für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.
Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge“ (Zeichen 1050-33)
Parken für alle Elektrofahrzeuge erlaubt.
Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ (Zeichen 1050-32)
Parken nur während eines aktiven Ladevorgangs zulässig.
Wichtige Hinweise:
- E-Parkplätze sind ausschließlich für Elektrofahrzeuge reserviert.
- Die jeweiligen Zusatzschilder regeln die konkreten Park- und Ladebedingungen.
- Ist das Parken an einen Ladevorgang gebunden, muss das Fahrzeug dort auch tatsächlich aufladen. Parken ohne zu Laden ist untersagt.
- Aus Rücksicht auf andere Nutzer sollten E-Parkplätze nur so lange belegt werden, wie tatsächlich geladen wird. So bleibt die Ladeinfrastruktur für alle Elektrofahrzeuge verfügbar.
Besondere Bedingungen für E-Autos in Hamburg, Kiel und Lübeck:
- Hamburg: Auf öffentlichen Parkplätzen könnt ihr mit E-Autos kostenlos parken (Die individuell angegebene Höchstparkdauer ist aber zu beachten). Die einzige Voraussetzung ist die Verwendung einer Parkscheibe. Diese Regelung gilt sogar für Pendler-Parkhäuser.
- In Kiel parkt ihr mit einem E-Kennzeichen auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkflächen im Innenstadtbereich bis zu zwei Stunden kostenlos. Legt dazu einfach eine Parkscheibe gut sichtbar aus. Beachtet jedoch: Ist die ausgeschilderte Höchstparkdauer kürzer als zwei Stunden, gilt diese entsprechend.
- Lübeck: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken in Lübeck auf öffentlichen Stellflächen mit dem blauen (P-) Verkehrszeichen von 8 bis 20 Uhr während des Ladevorgangs bis zu 3 Stunden kostenfrei – an Schnellladesäulen beträgt die maximale Parkdauer 2 Stunden. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen an ausgewählten Standorten auch außerhalb des Ladevorgangs kostenlos parken. Diese Parkzonen sind durch eine gesonderte Handyparkzone und Hinweise am Parkautomaten gekennzeichnet. Eine zusätzliche Beschilderung vor Ort erfolgt nicht. Ausgenommen sind private Parkflächen und KWL-Parkhäuser, dort gelten die regulären Gebühren. Mehr dazu findet ihr auf der Website „Parken in HL & Travemünde“ von der KWL www.parken-luebeck.de
Weitere individuelle Regelungen:
- Auf machen Parkscheinautomaten findet ihr einen grünen Aufkleber. Der erlaubt das kostenlose Parken mit E-Autos.
- Bei Ladesäulen müsst ihr immer individuell schauen, ob und wie lange das Parken erlaubt ist.
Grüner Aufkleber mit Hinweis zum kostenlosen Parken für Autos mit E-Kennzeichen
Zusammenfassung
- Stationsbasierte StattAutos müssen nach jeder Fahrt auf ihren festen Stellplatz zurückgebracht werden. Der Parkbügel muss nach dem Ausparken hochgeklappt werden, da sonst eine Gebühr von 10 Euro anfällt.
- CAR.LOS!-Fahrzeuge können innerhalb der Kieler Kernzone flexibel abgeholt und abgestellt werden. Das Abstellen außerhalb der Kernzone verursacht zusätzliche Kosten.
- Kostenpflichtige Parkplätze und Parkhäuser dürfen genutzt werden, die Parkgebühren müssen jedoch von den Nutzerinnen und Nutzern selbst bezahlt werden. Bei Parking-Apps sollte die Funktion „Kameraparken“ nicht aktiviert werden, um ungewollte Folgekosten zu vermeiden.
- Carsharing-Stellplätze mit der Beschilderung “Carsharing frei” dürfen von StattAuto Fahrzeugen genutzt werden.
- Elektroautos dürfen auf entsprechend gekennzeichneten E-Parkplätzen parken. Je nach Beschilderung ist das Parken nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder nur während eines aktiven Ladevorgangs erlaubt.
- In Hamburg, Kiel und Lübeck gelten besondere Vorteile für Elektroautos, darunter teilweise kostenloses Parken auf öffentlichen Parkplätzen – meist unter Nutzung einer Parkscheibe und unter Beachtung der jeweiligen Höchstparkdauer.
- Bewohnerparkausweise können nicht für StattAuto-Fahrzeuge beantragt werden.
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