Nutzungsbedingungen bis 30.06.2022

1. Gegenstand, Buchungs- und Nutzungsberechtigung

Durch Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung und Zahlung der somit fälligen Beträge erwirbt das Mitglied bzw. der Kunde/die Kundin das Recht zur Buchung und Nutzung des Fahrzeugs in der gebuchten Zeit. Die zur Nutzung berechtigte Person muss das Auto während der gebuchten Zeit selbst fahren oder mitfahren und beim Abholen und Zurückbringen persönlich anwesend sein. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen kann StattAuto die Buchungs- und Nutzungsberechtigung mit sofortiger Wirksamkeit entziehen. Die Nutzungsbedingungen gelten auch für Probemitglieder, ProbekundInnen und QuernutzerInnen.

2. Einzelmitglieder, Einzelkunden und -kundinnen und juristische Personen

Mitglieder erwerben mindestens einen Geschäftsanteil. Kundinnen und Kunden leisten eine Vorauszahlung in Höhe von 500,- €. Der Betrag der jeweiligen Eintritts- bzw. Aufnahmegebühr ist in der Preisliste festgelegt.

3. Kundenkarten

Jedes Mitglied bzw. jeder Kunde/jede Kundin erhält leihweise eine Kundenkarte pro Unternutzer/in zum Öffnen der Tresore an den Stationen, in denen die Autoschlüssel aufbewahrt werden, und zum Öffnen der Fahrzeuge mit Bordcomputer (BCSA). Der Verlust der Kundenkarte/n ist StattAuto sofort anzuzeigen. Bei Entzug der Buchungs- und Nutzungs-berechtigung sowie bei Beendigung des Vertrages muss/müssen die Kundenkarte/n unverzüglich zurückgegeben werden.

4. Buchung / Nutzung

Ohne vorherige Buchung ist eine Nutzung der Fahrzeuge untersagt. Die Buchung der Fahrzeuge erfolgt unter Angabe der Mitglieds- bzw. der Kundennummer und des Namens rund um die Uhr über eine Telefonzentrale oder per Internet. Die Buchung beginnt zur vollen oder halben Stunde. Es kann Halbstundenweise gebucht werden. Die Buchung von Zubehör (Dachgepäckträger, Kindersitze, u.a.) erfolgt über das Büro.

5. Stornierungen/Verkürzungen

– Bei Kurzbuchungen (kürzer als eine Woche) gilt eine Stornofrist von 24 Std. vor Buchungsbeginn.
– Bei Langbuchungen (eine Woche und länger) gilt eine Stornofrist von einer Woche vor Buchungsbeginn.
Stornierungen innerhalb der Stornofrist sind kostenfrei.

6. Empfang der Autoschlüssel, Beginn der Fahrt

Nach Beginn der Buchungszeit darf der/die Fahrtberechtigte den entsprechenden Autoschlüssel aus dem Tresor entnehmen. Stehen Schlüssel/Auto 15 Minuten nach Beginn der Buchungszeit nicht zur Verfügung, kann der/die Fahrtberechtigte über die Buchungszentrale ein anderes Auto buchen oder die Fahrt gebührenfrei stornieren. Das Mitglied/der Kunde/die Kundin erhält in diesem Fall eine Gutschrift.

7. Überprüfung des Autos vor Fahrtbeginn

Vor Beginn jeder Fahrt muss der/die Fahrtberechtigte das Auto auf erkennbare Schäden hin untersuchen. Schäden, die noch nicht in der Schadenliste des Autos eingetragen sind, sind vor Fahrtantritt der Buchungszentrale zu melden und in die Schadenliste im Auto einzutragen. Ist der Wagen nicht fahrbereit, so ist die Buchungszentrale zu benachrichtigen.

8. Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

Jede/r Fahrtberechtigte ist verpflichtet, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Berechtigung nach Punkt 1. ist an den fortdauernden ununterbrochenen Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, vorübergehender Sicherstellung und Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrtberechtigung nach Punkt 1.

9. Haftung der StattAuto-Genossenschaft

StattAuto haftet für Verschleißschäden am Auto, die nicht vom Mitglied/vom Kunden/von der Kundin zu vertreten sind.

10. Behandlung des Fahrzeugs

Der/die Fahrtberechtigte muss das Auto sorgsam behandeln, immer gegen Diebstahl sichern und bei langen Fahrten regelmäßig die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck prüfen. Der Transport von Tieren ist grundsätzlich untersagt. Hiervon ausgenommen sind Kleintiere in geeigneten Transportbehältern. Voraussetzung für den Transport von Hunden ist die einmalige Registrierung des Tieres bei StattAuto sowie eine geeignete Sicherung (Gurt bzw. Box) und Vorkehrung gegen Verschmutzung und Beschädigung (Unterlage). Der durch Nichtbeachtung dieser Regelung entstehende Aufwand bei StattAuto wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

11. Tanken, Waschen, Saugen

Der Tank muss bei Rückgabe des Fahrzeuges mindestens viertelvoll sein. Das Auto ist stets in einem gepflegten Zustand zurückzugeben. Für das Tanken/Waschen/Saugen empfiehlt sich die Benutzung der Vertragstankstellen auf Rechnung von StattAuto. Bei Benutzung anderer Tankstellen sind die Belege zwecks Gutschrift mit dem Fahrtbericht einzureichen. Für das Saugen und Waschen von verschmutzt vorgefundenen Fahrzeugen bekommt das Mitglied/der Kunde/die Kundin von StattAuto eine Gutschrift gemäß der aktuellen Preisliste.

12. Verhalten bei Unfall und anderen Schäden

Jeder Unfall bzw. erhebliche Schaden ist StattAuto unverzüglich mitzuteilen. Der/die Fahrtberechtigte ist verpflichtet, alle zur Begrenzung des Schadens notwendigen Schritte zu ergreifen. Alle Unfälle sind unverzüglich der Buchungszentrale und ggf. der Polizei zu melden. Der/die Fahrtberechtigte hat alle zur Beweissicherung notwendigen Maßnahmen am Unfallort zu veranlassen und darf keinerlei Schuldanerkenntnis oder sonstige schriftliche Erklärung zur Verantwortlichkeit abgeben. Bei technischen Problemen sind vor der Beauftragung von Pannen/Abschleppdiensten die im Garantie- oder Schutzbrief im Auto genannten Servicenummern anzurufen. Versicherungsunterlagen zu Haftpflicht/Vollkasko bzw. Schutzbrief/Garantie befinden sich in jedem PKW.

13. Haftung der Mitglieder/der Kunden/der Kundinnen bei Schäden und Unfällen

StattAuto unterhält für Fahrtberechtigte eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligungen des Mitglieds/des Kunden/der Kundin im Schadensfall ist in der Preisliste festgelegt.

14. Rückgabe

Das Auto ist entsprechend der jeweiligen Parkregel abzustellen und abzuschließen. Muss das Auto an einer anderen Stelle geparkt werden, ist eine Nachricht im Tresor zu hinterlassen und die Buchungszentrale zu informieren. Die Autoschlüssel sind im Tresor zu hinterlegen.

In Fahrzeugen mit Zugang per Bordcomputer verbleibt der Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug. Das Fahrzeug wird mit der StattAuto-Kundenkarte verschlossen.

15. Verlängerung, Verspätung

Kann der/die Fahrtberechtigte den gebuchten Rückgabetermin nicht einhalten, muss er/sie die Buchungszeit rechtzeitig telefonisch verlängern.

16. Nutzungsgebühr, Abrechnung

Mit der Buchung eines Fahrzeugs verpflichtet sich das Mitglied/der Kunde/die Kundin zur Zahlung einer Nutzungsgebühr gemäß Preisliste. Die Nutzungsgebühr ergibt sich aus der Buchungsdauer und der Fahrtstrecke. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig, wird zugesendet und ist sofort ohne Abzug zahlbar.

(aktuelle Fassung aus 11/2021)

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