Autos für Geschäftskunden

Ob als Komplettlösung für kleinere Betriebe oder als Ergänzung Ihres Fuhrparks bei Belastungsspitzen – das CarSharing-Angebot von StattAuto ist für viele Unternehmen eine clevere Alternative zu eigenen Firmenwagen.

Für Carsharing-Neulinge: Hier geht es zur StattAuto-Einführung.

 Unsere Genossenschaft steht für Teilhabe. Im Gegensatz zu großen auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen investieren die Mitglieder von StattAuto direkt in neue Fahrzeuge … weiterlesen …

Mitglieds- und Kundenvertrag im Vergleich

Mitgliedschaft

Sie finden den Genossenschaftsgedanken gut?

  • Sie zeichnen einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 500 €. Dieser wird 6 Monate nach Vertragsende zurückerstattet.
  • Diese gilt für bis zu 10 Personen (persönlich Fahrtberechtigte), für weitere Fahrtberechtigte wird ein 2. Anteil in Höhe von 500 € fällig.
  • Bei Zeichnung eines Anteils (500 €) gewähren wir 10% Rabatt auf den Zeitkostenanteil, ab zwei Anteilen (also ab 1.000 €) 15 %.
  • Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündbar.
  • Die Carsharing-Nutzung ist auch in vielen anderen Städten bequem mit Ihrer Kundenkarte möglich (‘Quernutzung’).

Kundenvertrag

Sie wollen StattAutos nutzen ohne sich so fest zu binden?

  • Sie hinterlegen – statt eines Genossenschaftsanteils – eine Fahrtkostenvorauszahlung (‘Kaution’) in Höhe von 500 €. Diese wird bei Vertragsende zurückerstattet.
  • Sie gilt für bis zu 10 Personen (persönlich Fahrtberechtigte), für weitere Fahrtberechtigte wird eine eine zusätzliche Fahrtkostenvorauszahlung (‘Kaution’) von 500 € fällig.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen (Die Kaution wird mit der auf das Vertragsende folgenden Abrechnung erstattet).
  • Die Carsharing-Nutzung ist auch in vielen anderen Städten bequem mit Ihrer Kundenkarte möglich (‘Quernutzung’).

Mitgliedschaft für Geschäftskunden

Sie finden den Genossenschaftsgedanken gut?

Informationen über den Genossenschaftsvertrag

  • Sie zeichnen einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 500 €. Dieser wird 6 Monate nach Vertragsende zurückerstattet.

  • Diese gilt für bis zu 10 Personen (persönlich Fahrtberechtigte), für weitere Fahrtberechtigte wird ein 2. Anteil in Höhe von 500 € fällig.

  • Die Selbstbeteiligung im Schadenfall kann durch den Erwerb eines Sicherheitspaketes (für 75 € pro Person pro Jahr bzw. für 225 € pro übertragbare Karte pro Jahr) von 1.500 € auf 350 € gesenkt werden.

  • Bei Zeichnung eines Anteils (500 €) gewähren wir 5 % Rabatt auf den Zeitkostenanteil, ab zwei Anteilen (also ab 1.000 €) 10 %.

  • Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündbar.

  • Die CarSharing-Nutzung ist auch in vielen anderen Städten bequem mit Ihrer Kundenkarte möglich (‚Quernutzung‘).

Kundenvertrag für Geschäftskunden

Sie möchten sich nicht so fest binden?

Informationen über den Kundenvertrag

  • Sie hinterlegen – statt eines Genossenschaftsanteils – eine Fahrtkostenvorauszahlung (‚Kaution‘) in Höhe von 500 €. Diese wird bei Vertragsende zurückerstattet.

  • Sie gilt für bis zu 10 Personen (persönlich Fahrtberechtigte), für weitere Fahrtberechtigte wird eine eine zusätzliche Fahrtkostenvorauszahlung (‚Kaution‘) von 500 € fällig.

  • Die Selbstbeteiligung im Schadenfall kann durch den Erwerb eines Sicherheitspaketes (für 49 € pro Person pro Jahr nach drei Monaten bzw. für 150 € pro übertragbare Karte pro Jahr ab sofort) von 1.200 € auf 350 € gesenkt werden. 

  • Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen (Die Kaution wird mit der auf das Vertragsende folgenden Abrechnung erstattet).

  • Die CarSharing-Nutzung ist auch in vielen anderen Städten bequem mit Ihrer Kundenkarte möglich (‚Quernutzung‘).

Die aktuellen Firmenkonditionen

Die Firmenkonditionen stehen hier zum Download als PDF bereit.